Notbetreuung nach den Osterferien
Für Eltern, die nicht in der Lage sind, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, wird ab Montag, 20.04.2020 eine Notfallbetreuung angeboten. Wir bitten aber eindringlich darum, sich vorrangig selbstständig um die Betreuung Ihres Kindes zu bemühen (z.B. durch Absprachen mehrerer Eltern, die gegenseitig die Kinder betreuen). Dabei sollte jedoch nicht auf Personen zurückgegriffen werden, bei denen es sich aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes um eine besonders gefährdete Person handelt.
Soweit dies nicht möglich ist, steht Ihnen in der Schule eine Notbetreuung zur Verfügung.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung. Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie zu einer der o.a. Personengruppen gehören sowie Ihre berufliche Anwesenheit unabdingbar sein und darüber hinaus keine weitere Möglichkeit zur Betreuung Ihrer Kinder möglich sein, müssen Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen und abschicken.